Genehmigungsanträge nach § 6 WindBG für mehrere Windparks eingereicht

von Estella Clark (Kommentare: 0)

Der Bürgerwindpark Hohenlohe hat vier Genehmigungsanträge nach § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für insgesamt 14 Windenergieanlagen eingereicht. Die geplanten Standorte liegen in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall.

Mit der Antragstellung wird eine befristete Übergangsregelung zur Genehmigungsbeschleunigung genutzt, die der Gesetzgeber mit § 6 WindBG geschaffen hat. Diese Regelung geht auf eine EU-Notfallverordnung zurück und ermöglicht bis zum 30. Juni 2025 vereinfachte Genehmigungsverfahren – insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz.

Die befristete Übergangsregelung sollte durch eine nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie RED III ersetzt werden. Die Umsetzung auf Bundesebene ist jedoch noch nicht erfolgt, aufgrund verzogener Neuwahlen.

Gesetzgeber und Regionalverband sind jetzt gefragt, ihre Aufgaben weiter umzusetzen.

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